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12.07.2011
Erneuter Verstoß gegen die Meinungsfreiheit
Die gestern vom Landgericht Regensburg ausgesprochene Bestrafung des britischen Bischofs Richard Williamson veranlaßt den GfP-Vorstand, die Forderung nach Streichung des Paragraphen 130 Strafgesetzbuch zu erneuern. Williamson, der dem Prozeß selber nicht beiwohnte, wurde in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 6500,00 Euro verurteilt, weil er in einem Interview offiziöse Behauptungen zur NS-Judenverfolgung bezweifelt hatte.

Unabhängig vom Inhalt der Williamson-Äußerungen vertritt die Gesellschaft für freie Publizistik die Auffassung, daß auch in der Geschichtsschreibung Meinungsfreiheit herrschen muß. Der Versuch, unerwünschte Stimmen strafrechtlich zu unterdrücken, steht in eklatantem Widerspruch zu freiheitlich-demokratischen Grundsätzen. Indirekt wird das herrschende Geschichtsbild dem Verdacht ausgesetzt, nicht auf freier und unbefangener Forschung, sondern auf obrigkeitsstaatlicher Sprachregelung zu beruhen. Dadurch wird die Bundesrepublik unglaubwürdig, wenn sie etwa von der Türkei verlangt, dortige Geschichtsdiskussionen über die Armenier-Verfolgung nicht länger von der Justiz behindern zu lassen.

Auch die Rechtsangleichung innerhalb Europas wird von der bundesdeutschen Gesetzgebung und Urteilspraxis konterkariert. In Großbritannien wie auch in vielen anderen Staaten stehen Äußerungen wie jene des Bischofs Williamson unter dem selbstverständlichen Schutz der Meinungsfreiheit. Es widerspricht dem Geist europäischer Freizügigkeit, jemanden für Meinungskundgaben zu verfolgen, die in seinem Heimatland durchaus statthaft sind und die zudem durch das Internet weltweit verbreitet werden. Der juristische Zugriff auf Bürger anderer Länder, die sich außer einer hierzulande verbotenen Meinung nichts haben zuschulden kommen lassen, ist grotesk und erweckt den Eindruck, am deutschen Wesen solle die Welt genesen.

Daß dabei ausgerechnet Ausländer verfolgt werden, die gegen Deutschland gerichtete Maximalbeschuldigungen in Frage stellen, läßt einen historiographischen "Sündenstolz" erkennen, der sich nicht nur über die Meinungsfreiheit hinwegsetzt, sondern undankbar auch diejenigen beleidigt, die aufgrund ihrer eigenen Nationalität keinen Grund hätten, sich kritisch mit der Siegergeschichtsschreibung auseinanderzusetzen. Die GfP begrüßt deshalb die Ankündigung der Williamson-Verteidigung, gegen das Regensburger Urteil in Revision zu gehen.

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