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01.08.2011
NATO-Bomben auf Journalisten: Blutige Zensur
Als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und eklatanten Bruch des Völkerrechts verurteilt der Vorstand der Gesellschaft für freie Publizistik (GFP) die jüngsten NATO-Angriffe auf Sendeanlagen und Redaktionsräume des libyschen Fernsehens. Bei den nächtlichen Bombardements am 30. Juli wurden in Tripolis mindestens drei TV-Mitarbeiter getötet und 15 weitere verletzt. Zur Rechtfertigung erklärte NATO-Sprecher Roland Lavoie, die staatlichen Sender hätten „Haß gesät“ und mit ihrer kritischen Berichterstattung über die NATO-Luftschläge „aufrührerisch“ gewirkt.

Nach Überzeugung des GFP-Vorstandes verstößt die gezielte Bombardierung von Journalisten und Redaktionen auch gegen Resolution Nr. 1973 des UN-Sicherheitsrates vom 17. März 2011, auf deren Grundlage über Libyen eine Flugverbotszone (!) zum Schutz der Zivilbevölkerung (!) verhängt wurde. Tatsächlich aber fliegt ausschließlich die NATO unablässig Angriffe auf militärische und zivile Einrichtungen, während die libysche Luftwaffe zerstört am Boden liegt und für niemanden mehr eine Gefahr darstellt. In eigenmächtiger Überschreitung des UN-Mandats will man offenbar einen Regimewechsel herbeibomben und schreckt dabei auch nicht vor der Tötung von Zivilisten zurück, die man als regierungsnah einstuft.

Anstatt Gewalt auf allen Seiten zu unterbinden, betätigt sich die NATO unlegitimiert als Bürgerkriegspartei und befeuert den innerlibyschen Konflikt mit Waffenlieferungen an die Rebellen, obwohl diese laut Ermittlungen des UN-Menschenrechtsrats zahlreicher Kriegsverbrechen schuldig sind. Als besonders zynisch empfindet es der GFP-Vorstand, daß die Bombenangriffe auf libysche Journalisten von westlichen Politikern und Militärs veranlaßt werden, die gern von den Vorzügen der Presse- und Meinungsfreiheit sprechen. Schon 1999 im Jugoslawien-Krieg hatte die NATO den Fernsehsender in Belgrad bewußt bombardiert und dabei 16 Menschen getötet.

Laut Genfer Konvention dürfen zivile Objekte in einem Krieg nicht militärisch angegriffen werden. In Zweifelsfällen müsse Zurückhaltung geübt werden. Die zielstrebige Zerstörung von Fernsehstationen und die damit verbundene Tötung von Journalisten ist fraglos ein Kriegsverbrechen, unabhängig davon, welche Meinung die Opfer vertreten haben und welcher Seite sie zuzurechnen sind. Selbstverständlich wäre es auch ein Verbrechen, wenn Korrespondenten und Mitarbeiter etwa des deutschen Fernsehens von libyschem Militär umgebracht würden.

Um so befremdlicher ist es nach Auffassung des GFP-Vorstandes, daß hiesige Medien und journalistische Standesorganisationen die NATO-Angriffe auf libysche Kollegen weitgehend regungslos oder sogar zustimmend zur Kenntnis genommen haben und die gebotene Solidarität vermissen lassen. Man muß kein Freund Gaddafis sein, um das Lebensrecht auch von Journalisten zu verteidigen, deren Meinung man möglicherweise nicht teilt. Die Verantwortlichen des Angriffs auf das libysche Fernsehen gehören als Angeklagte vor den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.

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